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Versicherungen und Doppelkarten

Kurzzeitversicherung

Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen Eine Kurzzeitversicherung dient zur kurzfristigen (maximal fünf Tage) Anmeldung von Fahrzeugen z.B. für Überführungs- oder Probefahrten innerhalb Deutschlands. Das Vorliegen einer aktuellen Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug ist dabei erforderlich. Der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang (siehe Beratungsprotokoll).

Kurzzeitversicherung mit grüner Karte

Kurzzeitversicherung mit grüner Karte (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr)
Eine Kurzzeitversicherung mit grüner Karte dient zur kurzfristigen (maximal fünf Tage) Anmeldung von Fahrzeugen für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands und in viele andere Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Die Auflistung der entsprechenden Länder entnehmen Sie bitte den Internationalen Versicherungskarten für Kraftverkehr unserer Versicherungslieferanten. Auch bei dieser Variante der Kurzzeitversicherung ist das Vorliegen einer aktuellen Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug erforderlich. Der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang (siehe Beratungsprotokoll).

Ausfuhrversicherung

Ausfuhrversicherung Eine Ausfuhrversicherung dient zur Anmeldung von Fahrzeugen (9 Tage, 15 Tage, 30 Tage bis zu 360 Tagen) zum Zweck der Ausfuhr von Fahrzeugen aus dem deutschen Verkehrsraum heraus. Die versicherbaren Zielstaaten erfragen Sie bitte in unseren Filialen. Der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang (siehe Beratungsprotokoll). Das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung ( HU ) ist ebenso zwingend erforderlich wie die Vorführung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle. Zudem fällt bei der Zulassung Kraftfahrzeugsteuer für mindestens 30 Tage an (seit dem 01.07.2010). Informationen hierzu erhalten Sie bei den Zulassungsstellen vor Ort oder bei den Finanzdirektionen.

Bitte beachten Sie, dass wir in einigen Filialen Ausfuhrversicherungen nur bis zu einer Laufzeit von 30 Tagen vorrätig halten. Längere Laufzeiten können Sie aber in den Filialen bestellen und wir werden in der Regel über Nacht liefern können. Unsere Fachkräfte nehmen Ihre Anfragen gerne entgegen. Die ASTORGA Fritz Lange GmbH ist als haftender Komplementär der ASTORGA Fritz Lange GmbH & Co. Schilder- und Stempelfabriken KG bei der IHK Hannover unter der Nummer D-IRB4-23WTD-47 als Versicherungsmakler registriert. Dies entspricht den gesetzlichen Bestimmungen von §34d GewO.

Selbstverständlich erfüllt ASTORGA die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung. In unseren Filialen erhalten Sie ein Beratungsprotokoll mit den gesetzlich vorgesehenen Informationen nach §11 VersVermVer.
Details hierzu entnehmen Sie bitte unserem Beratungsprotokoll.

Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis ist ASTORGA ihr kompetenter Ansprechpartner für Kurzzeit- und Ausfuhrdoppelkarten für Kraftfahrzeuge, die wir zu günstigen Preisen in unseren Filialen für Sie bereithalten. Die erforderliche Generierung der Versicherungsbestätigungsnummer wird als kostenfreie Dienstleistung sofort in unseren Filialen für Sie erledigt und natürlich können Sie auch sofort die benötigten Kennzeichen bei uns erwerben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unserem Fachpersonal vor Ort.

Angebot für Händler und Weiterverkäufer zum Thema eigener Vertrieb von Versicherungen

Sie haben Probleme bei der IHK-Registrierung als Versicherungsvermittler, haben Ärger mit Testkäufern, haben keine gesicherte und günstige Bezugsquelle oder haben keine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ihr Versicherungsgeschäft oder diese ist zu teuer? Sie möchten Ihr jetziges Geschäft um den Vertrieb von Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen erweitern?

Wir regeln das für Sie!

Wir erledigen für unsere neuen Händlerkunden gratis, problemlos und innerhalb weniger Tage die IHK-Registrierung nach §34 GewO als gebundener Versicherungsvermittler. Auch um das Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ihr neues oder bestehendes Versicherungsgeschäft kümmern wir uns, ohne dass Ihnen daraus Kosten entstehen. Zudem sorgen wir, ebenfalls kostenfrei, für die Freischaltung der Versicherungen, je nach Ihrem Wunsch, über ein Callcenter oder ein Internetportal. Die Belieferung mit Doppelkarten erfolgt jeweils sehr kurzfristig und zu attraktiven Preisen.

Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot zu. Bitte melden Sie sich hierzu in unserer Versicherungsabteilung unter den unten angegebenen Telefonnummern oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Startseite.


Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter in unseren Filialen jederzeit zur Verfügung oder Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Kontakt:
Frau Gerlach: 05041 / 997419 oder
Frau Kranz: 05041 / 997406

HINWEIS: seit dem 1. März 2008 wird das Versicherungsbestätigungs-Verfahren elektronisch mit einer vom Versicherer mitgeteilten Versicherungsbestätigungsnummer (kurz „VB-Nummer“) durchgeführt.
Doppelkarten und Versicherungen
Quelle: Doppelkarte der HDI
Grüne Karte Janitos
Quelle: Grüne Karte der Janitos